Anwaltskanzlei Dr. Schumacher
Schmiechastr. 50
(Schloßberg-Center)
D-72458 Albstadt
Fon +49|7431|9004-0
Fax +49|7431|9004-55
info@kanzlei-dr-schumacher.de
www.kanzlei-dr-schumacher.de
Rechtsform:
Die Anwaltskanzlei Dr. Schumacher ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Gesellschafter sind: Rechtsanwalt Helmut Rössner und Rechtsanwalt Peter Schnee.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Tübingen,
Christophstr. 30, 72072 Tübingen,
Telefon: 07071/79369-10,
Telefax: 07071/79369-10,
E-Mail: info@rak-tuebingen.de,
www.rak-tuebingen.de.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen.
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
UST-ID-Nr. DE 144846412
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten
ergeben sich aus § 51 BRAO.
Für die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bestehen
Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz-Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der
räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den
Anforderungen des § 51 BRAO.
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: |
• BRAO |
- Bundesrechtsanwaltsordnung |
• BORA |
– Berufsordnung für Rechtsanwälte |
• RVG |
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
• BRAGO |
– Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte |
• FAO |
- Fachanwaltsordnung |
• Berufsregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Union |
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch
und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Multidisziplinäre Tätigkeiten / berufliche Gemeinschaften:
Die Wahrnehmung von widerstreitenden Interessen ist Rechtsanwälten auf Grund
berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines
Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag
die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen
Rechtsanwaltskammer Tübingen (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO
(oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der
Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail:schlichtungsstelle@brak.de).
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